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23.10.2020

Änderungen bei den Besuchszeiten

Die aktuelle Pandemieentwicklung macht weitere Einschränkungen der Besuchszeiten erforderlich. War noch vor wenigen Tagen der Besuch von stationären Patientinnen und Patienten in den Koblenzer Krankenhäusern im Rahmen der 11. Corona-Schutzverordnung möglich, so muss jetzt in Abhängigkeit der Corona-Lage neu entschieden werden. Das ist keine leichte Aufgabe für die Klinikleitungen, wenn man bedenkt, dass Patientenbesuche als sozialmedizinische Komponente durchaus positiven Einfluss auf den Genesungsverlauf haben können.

Die kreisfreie Stadt Koblenz hatte gemäß dem Robert-Koch-Institut am 21. Oktober eine 7 Tage Inzidenzrate von 30,7 Coronafällen auf 100.000 Einwohnern. Damit ist die Stadt in der Gefährdungsbeurteilung in die Stufe „Gelb“ gerutscht. Schutzmaßnahmen werden erforderlich. Ein ganz besonders sensibler Bereich sind hierbei Krankenhäuser. Denn hier befinden sich nicht nur Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung zu der Corona-Risikogruppe zu zählen sind. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Einrichtung unzähligen Kontakten ausgesetzt, die das Infektionsrisiko deutlich erhöhen.

So ist den einschlägigen Veröffentlichungen zu entnehmen, dass es unter den Beschäftigten des Sanitäts- und Gesundheitswesens besonders häufig zu Corona-Infektionen kommt, die dann unter Umständen fatale Auswirkungen auf die Einrichtung haben. Schließungen könnten die Folge sein oder, im schlimmsten Fall, die Übertragung der Krankheit auf die sich in Obhut befindenden Patienten oder Mitarbeiter. Das bringt ein hohes Maß an Verantwortung für die Entscheidungsträger mit sich, denn ein Einschränken der Besucherregelung reduziert das Infektionsrisiko erheblich.

Der Verantwortung wollen sich die Leitungen der Koblenzer Krankenhäuser nicht entziehen. In gegenseitiger Absprache ist beabsichtigt, bei einer weiteren Zunahme der Inzidenzrate die Besuchsgenehmigungen gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung deutlich einzuschränken. Dies wird voraussichtlich schon sehr zeitnah der Fall sein bzw. ist es in einzelnen Krankenhäusern bzw. an einzelnen Standorten schon.

In diesen Fällen ist der Besuch von Patientinnen und Patienten, auch mit langer Liegezeit, nicht mehr möglich. Ausnahmegenehmigungen können dann nur in Einzelfällen, z.B. bei einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten oder für Familienbesuche durch frisch gebackene Väter, zugelassen werden.

Aber die Klinikleitungen sind sich einig. Die Verantwortung den Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber erfordern diese Maßnahme ab einem bestimmten Punkt. Keinem wäre damit gedient, wenn es durch Corona-Infektionen im Krankenhaus zu Versorgungsengpässen oder gar zu Infektionen und Sterbefällen kommen würde.

Zur Einschränkung der Besucherregelung gibt es bereits Erfahrungen aus dem Lock-Down im Sommer dieses Jahres. Sie forderten von den Betroffenen viel ab, haben sich aber unter dem Strich bei einem menschlichen Umgang mit Ausnahmen für alle ausgezahlt.

Deshalb rufen die Koblenzer Kliniken gemeinsam dazu auf, kurz vor einem Besuch in einem Koblenzer Krankenhaus die jeweilige Homepage im Internet mit den Besucherregeln zu Rate zu ziehen oder telefonisch vorher anzufragen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser hoffen, dass eine Lockerung der Besucherregelung bald wieder möglich sein wird.

Für das Katholische Klinikum Koblenz Montabaur gilt ab Montag, 26. Oktober 2020, ein Besuchsverbot für alle Einrichtungen in Koblenz und Montabaur. Ausnahmen gelten für den Besuch schwerstkranker und sterbender Patienten sowie die Begleitung von Vätern im Kreißsaal. Sie sind im Einzelfall mit der jeweiligen Fachabteilung abzusprechen.

 
 

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