17.08.2021
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV) hat das Katholische Klinikum Koblenz · Montabaur erneut zu einem Qualitätspartner ernannt. Der Verband unterstreicht damit die besondere Qualität in Medizin und Service am KKM. Die im vergangenen Sommer gestartete Qualitätspartnerschaft zwischen PKV und KKM wird damit erfolgreich fortgesetzt.
Hintergrund: Dem Gütesiegel liegen ausschließlich gesetzliche
Qualitätsdaten zugrunde, die für alle Patientinnen und Patienten eines
Krankenhauses gelten. Sie umfassen zum Beispiel Angaben zur Durchführung von
Eingriffen. Somit profitieren privat versicherte Patienten sowie gesetzlich
Versicherte von der Qualität in Medizin und Service. Die Daten zur Weiterführung
des Gütesiegels werden jährlich aktualisiert.
Das Direktorium des Katholischen Klinikums freut sich über die Fortsetzung der Qualitätspartnerschaft: „Die erneute Ernennung als Qualitätspartner ist ein wichtiges Signal der Bestätigung für unser Handeln und Tun. Die Qualitätspartnerschaft ist für uns wertvoller Beleg für die von uns gebotene hohe medizinische Qualität sowie die damit verbundenen Rahmenbedingungen. Unser Dank gilt all unseren Mitarbeitenden in den unterschiedlichsten Bereichen, von der Medizin über die Pflege bis hin zur Verwaltung, ohne deren hohes Engagement ein solcher Qualitätsstandard nicht möglich wäre.“
Der Verband der Privaten Krankenversicherung schreibt zur Qualitätspartnerschaft auf seiner Homepage: „Durch die Qualitätspartnerschaft wird eine besondere medizinische Qualität in ausgewählten und wichtigen Leistungsbereichen des Qualitätspartners bestätigt. Zu deren Nachweis werden die Qualitätsdaten der Krankenhäuser nach der Systematik der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus herangezogen. Ergänzend kann auch auf weitere etablierte Systeme der Qualitätsmessung zurückgegriffen werden. Daneben zeichnen sich die Qualitätspartner der PKV durch einen überdurchschnittlich guten Service bei der Wahlleistung Unterkunft aus. Erfreulich ist, dass hier seit einiger Zeit eine Bereitschaft zu Leistungsverbesserungen zu beobachten ist, die der Verband tatkräftig unterstützt. Eine weitere Voraussetzung ist schließlich, dass keine abrechnungs- und leistungsrechtlichen Fragen und Schwierigkeiten vorliegen bzw. im Vorfeld einer Vereinbarung geklärt werden können.“