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Entlassung

Wenn Ihre Gesundheit soweit hergestellt ist, ordnet der Arzt Ihre Entlassung an. Eine vorzeitige Entlassung erfolgt auf eigene Verantwortung und ist nur nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung möglich. Sie sollten die Entlassung für den frühen Vormittag einplanen. Bitte melden Sie sich vor der Entlassung bei der Patientenverwaltung oder an der Information ab. Hier kann auch die Eigenbeteiligung für die Krankenkasse entrichtet werden.

 
 

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