Nach § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
SGB V sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte
Qualitätsberichte zu veröffentlichen.
Die Berichte sollen der Information von Patienten und
Versicherten dienen sowie den einweisenden und im Anschluss an die
Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine
Orientierungshilfe bieten.
Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung und kann zugleich für Krankenhäuser ein Wettbewerbsinstrument sein.
IQM ist eine trägerübergreifende Initiative von Krankenhäusern. Ziel ist die medizinische Behandlungsqualität im Krankenhaus für alle Patienten zu verbessern. Der gemeinsame Handlungskonsens der Mitglieder besteht aus folgenden drei Grundsätzen:
1.
Qualitätsmessung auf Basis von
Routinedaten
2.
Transparenz der Ergebnisse durch deren
Veröffentlichung
3.
Qualitätsverbesserung durch
Peer-Review-Verfahren
Damit gehen wir
freiwillig weit über die bestehenden gesetzlichen Anforderungen zur
Qualitätssicherung hinaus und setzen im Interesse bester Medizin und
größtmöglicher Patientensicherheit Maßstäbe. Dies beinhaltet auch die
regelmäßige Information der Öffentlichkeit über die medizinischen
Qualitätsdaten. Diese konsequente Ergebnistransparenz ist für uns ein
zusätzlicher Ansporn, um noch besser zu werden.
Qualitätswerkzeuge dienen dazu unsere Qualität zu dokumentieren, zu verbessern und soweit möglich messbar zu machen. Wir nutzen im Katholischen Klinikum Koblenz · Montabaur unter anderem folgende Qualitätsmanagementinstrumente: