Zu unserer Fortbildung im Rahmen der Vortragsreihe Anästhesie und Intensivmedizin möchten wir Sie herzlich einladen.
Mit der Fortbildung möchten wir die weiteren Änderungen in den Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes aufzeigen.
LIEBE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN,
Organspende rettet Leben –
Voraussetzung für eine Organentnahme ist jedoch – abgesehen von der Lebendspende – die vorherige Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfalles – des Hirntodes.
Die Hirntoddiagnostik erfolgt regelhaft anhand von fest-gelegten Protokollen.
In den Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes aus dem Jahre 1997 wurde als Qualifikation für den diagnostizieren-den Arzt „eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen" verlangt. Nachdem es dennoch zu Unsicherheiten im Rahmen der Hirntoddiagnostik gekommen war, wurden von der Bundes-ärztekammer im Jahre 2015 neue Regeln zur Diagnostik des Hirntodes festgelegt – unter anderem muss einer der die Hirntoddiagnostik durchführenden Ärzte Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein.
Mit unserer Fortbildung möchten wir die weiteren Ände-rungen in den Richtlinien aufzeigen und wir freuen uns sehr, mit Frau Silke Strixner eine Referentin gewonnen zu haben, die zum Thema
„Der irreversible Hirnfunktionsausfall (Hirntod) – ein Update der neuen Richtlinie"
referieren wird.
Frau Silke Strixner ist Koordinatorin der Deutschen Stiftung Organtransplantation und zuständige Ansprechpartnerin für unser Haus.
Nach ihrem Vortrag freuen wir uns auf eine angeregte Diskussion und auf die Möglichkeit zur Klärung noch offener Fragen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Prof. Dr. med. Malte Silomon
Chefarzt der Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie